Stellenangebote in Ulm

Bäckereiverkäufer (m/w/d) bei Emil Reimann in Ulm

Bäckereiverkäufer (m/w/d) bei Emil Reimann in Ulm

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Verkäufer*innen für unsere Filialen in Ulm in Vollzeit, Vollzeit oder als aus Aushilfe.

Ihre Aufgaben:

  • Verkauf von Backwaren aller Art
  • Beratung und Bedienung unserer Kunden
  • Zubereitung von Snacks, frischen Backwaren und Kaffee
  • Bestellungen entgegennehmen, Tagesabschlüsse durchführen

Ihre Voraussetzungen:

  • Verkaufserfahrung
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Engagement, Flexibilität
  • selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • Belastbarkeit
  • freundliches und gepflegtes Auftreten

Wir bieten Ihnen:

  • sicherer Arbeitsplatz mit sehr guter und teils leitungsbezogener Bezahlung
  • Arbeiten in einem stetig wachsenden Unternehmen
  • Aufstiegs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte auf das gesamte Sortiment
  • eigenes Firmenfahrzeug

Fragen beantwortet Ihnen gern Herrn Frank Wagner 0178 6002616.

Bitte schicken Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail an:

Per Post
Wohlgemuth GmbH
z.H. Herrn Wagner
Schiemerweg 7
71394 Kernen i.R

Per E-Mail
Frank.Wagner@wohlgemuth-stetten.de

Ergänzen Sie unser Team!

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt.

Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).