Stellenangebote in Weinsberg

Bäckereiverkäufer (m/w/d) Emil Reimann in Weinsberg

Bäckereiverkäufer (m/w/d) Emil Reimann in Weinsberg

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Verkäufer*innen für unsere Filialen Weinsberg in Vollzeit oder Teilzeit.

Bewerben Sie sich jetzt – wir freuen uns!

Ihre Aufgaben:

  • Aufarbeitung von Brot und Brötchen von Hand
  • Veredelung von Produkten
  • Wareneingangskontrolle
  • Überwachung der eigenen Rohstoffe/Warenbestände
  • Eigenverantwortliche Organisation und Festlegung von Arbeitsabläufen
  • Verkauf von Backwaren

Ihre Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Qualitätsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Engagement, Flexibilität
  • Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • Körperliche Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen:

  • sichere Arbeitsplätze
  • attraktives Gehalt zu fairen Konditionen
  • Aufstiegs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte auf das gesamte Sortiment

Fragen beantwortet Ihnen gern Herrn Frank Wagner 0178 6002616.

Bitte schicken Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail an:

Per Post
Wohlgemuth GmbH
z.H. Herrn Wagner
Schiemerweg 7
71394 Kernen i.R

Per E-Mail
personal@wohlgemuth-stetten.de

Ergänzen Sie unser Team!

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt.

Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).