Stellenangebote in Radeburg

Verkäufer (m/w/d) für unsere Filiale in Radeburg

Verkäufer (m/w/d) für unsere Filiale in Radeburg

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Verkäufer*innen für Zweischichtsystem (früh und spät) in Teilzeit oder Vollzeit für unsere Filiale im REWE-Markt Radeburg.

Ihre Aufgaben:

  • Aufarbeitung von Brot und Brötchen von Hand
  • Veredelung von Produkten
  • Wareneingangskontrolle
  • Überwachung der eigenen Rohstoffe/Warenbestände
  • Eigenverantwortliche Organisation und Festlegung von Arbeitsabläufen
  • Verkauf von Backwaren

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Qualitätsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Engagement, Flexibilität
  • Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • Körperliche Belastbarkeit

Wir bieten:

  • sichere Arbeitsplätze
  • attraktives Gehalt zu fairen Konditionen
  • Aufstiegs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte auf gesamtes Sortiment und vieles mehr …


Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Strauch 0178 4509630.

Bitte schicken Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail an:

Per Post:
Emil Reimann GmbH
z.H. Frau Strauch
Marie-Curie-Straße 11
01139 Dresden

Per E-Mail:
bewerbung@emil-reimann.de

Ergänzen Sie unser Team!

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt.

Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).