Stellenangebote in Kesselsdorf

Bäckereiverkäufer (w/m/d) bei Emil Reimann in Kesselsdorf

Bäckereiverkäufer (w/m/d) bei Emil Reimann in Kesselsdorf

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort Verkäufer*innen für Zweischichtsystem (früh und spät) in Teilzeit oder Vollzeit für unsere Filiale im DISKA-Markt Kesselsdorf.

Bewerben Sie sich jetzt – wir freuen uns!

Ihre Aufgaben:

  • Aufarbeitung von Brot und Brötchen von Hand
  • Veredelung von Produkten
  • Wareneingangskontrolle
  • Überwachung der eigenen Rohstoffe/Warenbestände
  • Eigenverantwortliche Organisation und Festlegung von Arbeitsabläufen
  • Verkauf von Backwaren

Ihre Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Qualitätsbewusstsein
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Engagement, Flexibilität
  • Selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
  • Körperliche Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren Arbeitsplatz
  • ein attraktives Gehalt zu fairen Konditionen
  • Aufstiegs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte auf das gesamte Sortiment

Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Röbisch 0178 4509576.

Bitte schicken Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail an:

Per Post:
Emil Reimann GmbH
z.H. Frau Röbisch
Marie-Curie-Straße 11
01139 Dresden

Per E-Mail:
bewerbung@emil-reimann.de

Ergänzen Sie unser Team!

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt.

Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).