Stellenangebote in Gröditz

Filialleiter/in (m/w/d) bei Emil Reimann in Gröditz

Filialleiter/in (m/w/d) bei Emil Reimann in Gröditz

Als Filialleiter/in sind Sie verantwortlich für die Emil Reimann Bäckerei-Filiale in Gröditz.

Bewerben Sie sich jetzt – wir freuen uns!

Ihre Aufgaben:

  • Umsetzung des Vertriebskonzeptes in Ihrem Verantwortungsbereich
  • Organisation und Sicherstellung effektiver Arbeitsabläufe in Ihren Filialen
  • Mitarbeiterentwicklung, Mitarbeitermotivation, Personaleinsatzplanung
  • Sicherstellung der Qualitäts- und Hygienevorschriften

Ihre Voraussetzungen:

  • Erfahrung Verkauf, idealerweise als Filialleiter/in oder einer vergleichbaren Position
  • Erfahrung im Umgang mit Filialkennzahlen
  • Einsatzbereitschaft und selbständiges Arbeitsweise
  • Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren Arbeitsplatz
  • ein attraktives Gehalt zu fairen Konditionen
  • Aufstiegs-/Entwicklungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte auf das gesamte Sortiment

Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Strauch 0178 4509630.

Bitte schicken Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail an:

Per Post:
Emil Reimann GmbH
z.H. Frau Strauch
Marie-Curie-Straße 11
01139 Dresden

Per E-Mail:
bewerbung@emil-reimann.de

Ergänzen Sie unser Team!

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.

Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt.

Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).